Warum Sie einen Experten in Sachen FZulG hinzuziehen sollten

Die Erstellung des technischen Dossiers im Rahmen des Forschungszulagengesetzes erfordert ein profundes Verständnis der FuE- und Innovationsprojekte, um den Anforderungen der Steuerbehörde bei der Einreichung der diversen Belegen zu entsprechen. Ebenso müssen Nachfragen professionell beantwortet werden.

Um die Antragstellung zu vereinfachen und die Förderfähigkeit des Vorhabens sicherzustellen, kann man sich bei einer auf FuE spezialisierten Berater unterstützen lassen, welcher das Dossier erstellt und das Unternehmen bei der Antragstellung unterstützt.

Mit 300 Fachberater/-innen verfügt EPSA über ein profundes branchenübergreifendes wissenschaftliches Know-how: Software, Chemie, Lebensmittelindustrie, Medizin/Pharmazeutik, Automobilindustrie, Luftfahrt, Telekommunikation, etc.

Ein optimiertes Verfahren für eine erfolgreiche Beantragung Ihrer Forschungszulage

  1. Vertragsunterzeichnung (einschließlich Verschwiegenheitserklärung)
  2. Gespräch mit den Projekt-Teams, Austausch Informationsanforderungen
  3. Prüfung der Art des Vorhabens
  4. Prüfung der Förderfähigkeit
  5. Prüfung der behördlichen und steuerlichen Voraussetzungen
  6. Berechnung der generierbaren Fördermittel
  7. Finale Abstimmung
  8. Einreichung der erforderlichen Unterlagen und Nachweise bei der Bescheinigungsstelle
  9. Unterstützung bei der Beantragung der Fördermittel bei dem zuständigen Finanzamt
  10. Begleitung im Umgang mit Behörden und Nachreichung eventueller zusätzlicher Nachweise (insbesondere im Falle einer Steuerprüfung)
  11. Optimierung der Voraussetzungen für die Bewilligung zukünftiger Fördermittel

Ist Ihr Unternehmen förderfähig im Sinne des FZulG?

Kontaktieren Sie unsere Experten und lassen Sie sich kostenlos beraten hinsichtlich der Förderfähigkeit Ihrer Projekte gemäß FZulG oder füllen Sie unser Online-Formular aus. Wir setzen uns dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.