Beantragen Sie die Forschungszulage zur Finanzierung Ihrer FuE-Projekte
Das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene „Forschungszulagengesetz“ (FZuIG) zur steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) sieht vor, dass in Deutschland ansässige Unternehmen bis zu 25 % ihrer Aufwendungen für Forschungsprojekte in Form einer steuerlichen Förderung erstattet bekommen können.
Die Experten von EPSA Deutschland unterstützen Sie mit ihrer Expertise bei der Beantragung Ihrer Forschungszulage!