Haben Sie Fragen zur Forschungszulage oder zu spezifischen Details des Antragsprozesses? 

Unter FAQ bieten wir alle Antworten auf all Ihre Fragen zur Forschungszulage.

Wie funktioniert die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben. Die Zulage ermöglicht es, angefallene Mitarbeiterkosten und externe Entwicklungsaufträge rückwirkend ab dem 2. Januar 2020 steuerlich geltend zu machen.

Wie wird die Forschungszulage ausgezahlt?

Die Zulage wird bei der nächsten Festsetzung der Einkommens- oder Körperschaftssteuer verrechnet. Übersteigt die Zulage die Steuerlast, wird der überschüssige Betrag ausgezahlt.

Wie stellt man einen Antrag auf Forschungszulage?

Der Prozess beginnt mit der Beantragung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), die das Vorhandensein eines förderfähigen F&E-Projekts bestätigt. Diese Bescheinigung wird zusammen mit der kaufmännischen Abrechnung beim Finanzamt eingereicht.

Wie identifizieren wir förderfähige Projekte?

Förderfähige Projekte müssen klar definierte Forschungs- und Entwicklungsarbeiten umfassen, die nach den Kriterien des Frascati-Handbuchs als Grundlagenforschung, angewandte Forschung oder experimentelle Entwicklung eingestuft werden können. Es ist wichtig, dass die Projekte neuartig und auf die Erweiterung des technischen oder wissenschaftlichen Wissens ausgerichtet sind.

Ab welchem Aufwand lohnen sich solche Antragsverfahren?

Generell lohnt sich ein Antragsverfahren, wenn die erwartete Steuererleichterung die internen Kosten für die Antragsstellung und Dokumentation übersteigt. Bei größeren Projekten oder regelmäßigen F&E-Tätigkeiten können diese Förderungen erheblich zur Finanzierung beitragen.

Wann bekomme ich die Förderung?

Die Forschungszulage wird nach der Genehmigung Ihres Antrags und der nächsten Steuerfestsetzung verrechnet. Sollte die Zulage die Steuerschuld übertreffen, erfolgt eine Auszahlung durch das Finanzamt.

Welche Dokumentationsarbeit ist intern notwendig?

Für den Antrag ist eine detaillierte Dokumentation aller F&E-Aktivitäten erforderlich, einschließlich:

  • Zeitnachweise der beteiligten Mitarbeiter.
  • Detaillierte Beschreibungen der Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
  • Nachweise über externe Auftragsforschung und entsprechende Verträge.
  • Finanzielle Aufstellungen, die die direkt zurechenbaren Kosten klar ausweisen.

Diese sorgfältige Dokumentation hilft nicht nur bei der Antragstellung, sondern ist auch wichtig, um bei einer möglichen Steuerprüfung den Förderanspruch zu belegen.

Was passiert, wenn die Forschungszulage im Rahmen einer Steuerprüfung als unrechtmäßig eingestuft wird?

Sollte die erhaltene Forschungszulage im Rahmen einer Steuerprüfung als unrechtmäßig eingestuft werden, muss das Unternehmen die erhaltene Summe zuzüglich 6% Zinsen an das Finanzamt zurückzahlen. Daher ist eine präzise und umfassende Dokumentation der F&E-Aktivitäten von großer Bedeutung.