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Düsseldorf, 18. Juli 2023 – Zum 1. Januar 2020 hat die Bundesregierung die Forschungszulage eingeführt, um KMUs bei der Finanzierung von Forschung und Entwicklung zu unterstützen. Die Fördermittelberater von EPSA Deutschland stellen in ihren Gesprächen jedoch oft fest, dass die Forschungszulage viel zu wenig abgerufen wird. Zudem gibt es viele Missverständnisse. Die fünf häufigsten sind:

Missverständnis 1: Unternehmens- und Branchenkompatibilität

Viele Unternehmen sind unsicher, ob ihre Unternehmensgröße oder Branche für die Forschungszulage in Frage kommen. Obwohl das Programm insbesondere für KMU und Start-ups entwickelt wurde, können auch etablierte Unternehmen in diversen Branchen, wie der Automobil-, Luftfahrt-, Energie- oder Pharmaindustrie, sowie Firmen, die disruptive Technologien in Biotechnologie, Medizintechnik oder Informationstechnologie entwickeln, davon profitieren. Grundsätzlich ist die Zulage branchen- und themenoffen.

Missverständnis 2: Projektförderfähigkeit

Ein weiteres Missverständnis vieler Unternehmen ist, ob ihre Projekte überhaupt förderfähig sind. Förderfähige Vorhaben müssen in der Lage sein, sich mindestens einer Kategorie aus Grundlagenforschung, industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung zuzuordnen. Sie müssen zudem klare Ziele definieren und spezifische Tätigkeiten beinhalten, die erforderlich sind, um diese Ziele zu erreichen. Darüber hinaus müssen die Projekte alle fünf FuE-Kriterien des Frascati-Handbuchs erfüllen: Neuheit, Kreativität, Ungewissheit hinsichtlich des Ergebnisses, systematische Vorgehensweise und Übertragbarkeit / Reproduzierbarkeit. Auch hier gibt es viele Missverständnisse.

Es müssen keine Produkte neu erfunden werden

Nehmen wir einmal das Kriterium „Neuheit“. Hierbei ist es nicht erforderlich, ein vollständig neues Produkt zu erfinden, das auf dem Markt noch nicht existiert. Vielmehr geht es darum, neue Erkenntnisse zu gewinnen, die über die routinemäßigen Tätigkeiten im Unternehmen hinausgehen und dabei die Umsetzung von Branchen-Neuheiten (z.B. neue Prozesse, Technologien, Materialien) ermöglichen. Wenn Unternehmen unsicher sind, ob ihr FuE-Projekt förderfähig ist, sollten diese sich an Fördermittelberater wenden.

Missverständnis 3: Bürokratischer Aufwand

Der mit der Antragstellung verbundene Aufwand kann abschreckend sein. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass nur der Erstantrag des jeweiligen Projektes einen erheblichen Mehraufwand darstellt. In den Folgejahren ist es ausreichend, die Projektkosten des begünstigten FuE-Vorhabens aus dem jeweiligen Wirtschaftsjahr beim Finanzamt einzureichen. Dieser Aufwand wird durch die Zusammenarbeit mit einem professionellen Fördermittelberater minimiert. Ferner helfen Fördermittelberatungen dabei, dass 100 Prozent der abrufbaren Summe auch abgerufen wird. Die Erfahrung zeigt, dass Unternehmen oft zu geringe Fördersummen beantragen.

Missverständnis 4: Fristeneinhaltung

Die Forschungszulage kann rückwirkend beantragt werden. Es gibt aber bestimmte Fristen, die es zu beachten gilt. Der Antrag auf Forschungszulage kann jederzeit beim Finanzamt gestellt werden. Vorher muss jedoch das Antragsverfahren bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage durchlaufen und alle Unterlagen für den Antrag beim Finanzamt zusammengestellt werden. Um bei ihrer nächsten Steuerfestsetzung von der rückwirkenden Förderung für 2020, 2021 und 2022 (+2023) von bis zu 3 (+1) Mio. € zu profitieren, sollten die Unternehmen das Thema somit schnellstmöglich angehen. Die Einhaltung der Fristen ist wichtig, damit die Antragsteller die ihnen zustehenden Summen vollständig in Anspruch nehmen können.

Missverständnis 5: Finanzielle Vorleistung für Fördermittelberatung

Die Kosten einer Fördermittelberatung zur Forschungszulage können Unternehmen, insbesondere KMU mit begrenzten Ressourcen, abschrecken. Dies sollte jedoch kein Hindernis darstellen, da seriöse Fördermittelberater in der Regel erfolgsabhängig arbeiten.

Fazit

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass trotz der Herausforderungen, die mit der Beantragung der Forschungszulage verbunden sind, der Nutzen und die möglichen positiven Auswirkungen auf die FuE-Kapazitäten und Innovationsfähigkeit von Unternehmen nicht unterschätzt werden sollten. Das stärkt auch den Innovationsstandort Deutschland und sichert damit nachhaltige Wettbewerbsvorteile als auch Arbeitsplätze. Unternehmen sollten die Möglichkeiten der Forschungszulage nutzen und sich auf ihrem Weg durch den „Förderdschungel“ professionelle Hilfe holen, wie bspw. durch das professionelle EPSA Deutschland Team.

Rückfragen, Gesprächswünsche und Gastartikel gerne per Mail oder unter 0173-8421-524.

Mehr zur Forschungszulage finden Sie unter: www.epsa-deutschland.de

Pressekontakt

EPSA Deutschland Fördermittelberatung
Christian Fischer
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pempelforter Straße 50
40211 Düsseldorf
Deutschland
Mobil: 0173-8421-524
Mail: c.fischer@kloepfel-services.com